03.05
„Nicht allen kann alles zugemutet werden“ Medienethiker Prof. Dr. Filipović im Interview
Prof. Dr. Filipović, Kommunikations- und Medienethiker an der Hochschule für Philosophie in München, berichtet für blmplus, welche Schutzpflicht es jüngeren Lesern und Zuschauern gegenüber gibt und inwiefern die Kultur der Toten auch unsere Kultur der Menschenwürde betrifft. Am 10. Mai 2017 diskutiert er auf der 3. Fachtagung Jugendschutz und Nutzerkompetenz zum Thema „Bilder, die Angst machen – Katastrophen und Krisen in den Medien“ #jsft17.
„Tote Menschen sollten in Großaufnahmen überhaupt nicht abgebildet werden“ so Prof. Dr. Filipović
Katastrophen und Medienethik – wie geht das zusammen?
Katastrophen fordern das Medienhandeln extrem heraus. Das gilt für Journalisten genauso wie mittlerweile auch für die Internet-Nutzer, die ja nicht mehr nur passive Akteure sind, sondern die öffentliche Kommunikation mitgestalten. Die Medienethik beobachtet die Strukturen und das Verhalten von Akteuren in Katastrophen-Zusammenhängen, kritisiert dies unter Umständen und versucht Verbesserungsvorschläge zu machen.
„Die Berichterstattung muss sensibel geschehen“
Katastrophen, Terror und Krisen gab es schon immer. Welche Kriterien sollte die journalistische Berichterstattung darüber heute aus medienethischer Sicht erfüllen, und warum?
Bei Katastrophen kommen Menschen zu schaden, es entsteht Leid. Die Berichterstattung darüber muss sensibel geschehen. Die Würde aller Beteiligten ist ein wichtiges Kriterium. Allerdings, und das ist das zweite Kriterium, gibt es auch eine journalistische Pflicht zur Berichterstattung: Journalisten können Nachrichten nicht deswegen unberücksichtigt lassen, weil es schreckliche Nachrichten sind.
„Es gibt eine Schutzpflicht mindestens jüngeren Lesern und Zuschauern gegenüber“
Aber auch hierbei, das ist das dritte Kriterium, muss der Faktor Zumutbarkeit zählen: Nicht allen kann alles zugemutet werden, also etwas Bilder mit Toten oder leidenden Kindern. Es gib eine Schutzpflicht mindestens jüngeren Lesern und Zuschauern gegenüber. Das vierte Kriterium ist der verantwortliche Umgang mit den eigenen Zielen. Dass man sich nicht gemein machen soll mit den Gegenständen der Berichterstattung ist nur die halbe Wahrheit. Journalisten verpflichten sich auf Menschenrechte, stehen ein für Frieden und Gerechtigkeit. Dies kann durchaus die Berichterstattung prägen.
Welche positiven und negativen Beispiele aus jüngster Zeit fallen Ihnen in diesem Zusammenhang ein?
In letzter Zeit der Germanwing-Absturz, der Terroranschlag von Nizza und der Anschlag von München. Im ersten Fall wurde beispielsweise Trauernden zu nahe gerückt, im zweiten Fall haben einige Anwesende Tote und leidende Verletzte gefilmt und die Inhalte ins Netzt gestellt und im letzten Fall war man Zeuge einer Überforderung der Menschen mit der Echtzeitkommunikation.
„Neben den rechtlichen Grenzen der Berichterstattung sollen auch die moralischen nicht vergessen werden“
Zur Informationspflicht kann es gehören, Bilder zu veröffentlichen, die insbesondere Kindern Angst machen. Kann hier eine bessere Bildlesekompetenz den jungen Mediennutzern weiterhelfen?
Sicher. Aber der Ruf nach mehr Kompetenz verlagert die Lösung für ein Problem an den Einzelnen und die Erzieher. Der Ruf nach mehr Medienkompetenz darf nie ohne engagierte Lösungen für die politische Regulierung auch von Inhalten erfolgen. Und schließlich sollen neben den rechtlichen Grenzen der Berichterstattung auch die moralischen Grenzen nicht vergessen werden. Das nimmt vor allem die Journalisten in die Pflicht.
„Bei Katastrophenbildern oder Videos sind die Folgen bei oder nach der Katastrophe schwer abzuschätzen“
Vor allem auf den sozialen Netzwerken verbreiten sich schnell eine Vielzahl ungefilterter schrecklicher Bilder und Videos von privaten Nutzern. Worauf sollten die Urheber aus medienethischer Sicht achten?
Generell geht es darum, die Folgen des eigenen Veröffentlichens zu überschauen und einzubeziehen in die Entscheidung, poste ich das jetzt oder nicht. Bei Katastrophenbildern oder Videos sind die Folgen unmittelbar bei oder nach der Katastrophe schwer abzuschätzen. Generell empfehle ich Zurückhaltung und eine sorgfältige Abwägung, bevor irgendetwas bei Katastrophen gepostet wird. Das gilt auch für WhatsApp-Gruppen.
Wo fängt die Verletzung der Menschenwürde bei solchen Bildern an?
Tote Menschen sollten in Großaufnahm überhaupt nicht abgebildet werden. Das betrifft nicht nur die Würde der Toten sondern auch unsere Kultur der Menschenwürde. Das Leid vereinzelt den Menschen, stellt ihn bloß in seiner Hilflosigkeit. Welchen Zweck verfolgt die Veröffentlichung solcher Bilder? Ich will nicht sagen, dass es nicht sinnvoll sein kann, solche Bilder zu veröffentlichen. Es ist letztlich eine Abwägung. Das ist typisch für die Ethik. Es geht nicht um eine 100%-Regel. Es geht um Argumente, was richtig und gut ist und sein soll. Der Ethiker plädiert dafür, dass diese Diskussion dauernd stattfindet und nicht in „Alles geht“ aufgelöst wird oder nur das Recht in Betracht gezogen wird.
Am 10. Mai 2017 diskutiert Prof. Dr. Filipović auf der 3. Fachtagung Jugendschutz und Nutzerkompetenz zum Thema „Bilder, die Angst machen – Katastrophen und Krisen in den Medien“ #jsft17. Alle Informationen zur Veranstaltung gibt es hier.
Alexander Filipović ist Kommunikations- und Medienethiker in München. Er ist Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Medienethik an der Hochschule für Philosophie in München. Der Ethiker, Theologe und Kommunikationswissenschaftler beschäftigt sich unter anderem mit der Ethik des Journalismus, der Fernsehunterhaltung und der Digitalisierung. Er leitet zusammen mit Klaus-Dieter Altmeppen das zem::dg – Zentrum für Ethik der Medien und der digitalen Gesellschaft, koordiniert das Netzwerk Medienethik, betreibt einen Blog und gibt mit Kollegen die medienethische Zeitschrift Communicatio Socialis heraus.
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