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15.03

Jugendschutzbericht 2015: Fokus liegt zunehmend auf Prävention

von Bettina Pregel unter Jugendschutz

Der BLM-Jugendschutzbericht 2015 ist vor kurzem erschienen: Neben der klassischen Jugendschutzarbeit, also der Programmbeobachtung und den Aufsichtsverfahren für Rundfunk- und Telemedien-Angebote, hat der Austausch mit den Anbietern an Bedeutung gewonnen, um präventiv wirken zu können. 2015 neu ins Blickfeld rückten eBooks aus den Kategorien Erotik und Sexualität.

Jugendschutzbericht erschienen

BLM-Jugendschutzbericht

Gemäß dem Beschluss des Medienrates vom 11. November 1993 zur Eindämmung der Gewalt im Fernsehen berichtet die BLM-Geschäftsführung einmal im Jahr  über „die Kontrolle von Angeboten im Rundfunk und in Telemedien sowie über Maßnahmen im Hinblick auf die Bestimmungen des Jugendschutzes“. Seit 2014 gibt es auch einen eigenen Ausschuss im Medienrat für „Fragen der Medienkompetenz und des Jugendschutzes“.

Das Jahr 2015 stand ganz im Zeichen der inhaltlichen Ausgestaltung der zentralen gesellschaftspolitischen Aufgabe des Jugendschutzes, die zu den Kernaufgaben der BLM gehört.

Veranstaltungen, Gespräche und der Dialog mit verschiedenen Akteuren in den elektronischen Medien, aber auch das Tagesgeschäft der Aufsicht über die Angebote in Radio, Fernsehen (Rundfunk) und Internet (Telemedien), prägten die Jugendschutzagenda der BLM.

Präventiv arbeiten: Dialog mit Medienmachern und Produzenten

Das Spektrum der BLM-Gespräche mit Anbietern reichte von der „Münchner Jugendschutzrunde“, einem von der BLM seit 2001 organisierten, offenen Expertenaustausch mit Jugendschutzbeauftragten privater TV- und Internetanbieter sowie Jugendschutzsachverständigen, über Gespräche mit Online-Buchhändlern zu pornografischen eBooks sowie den Dialog mit Vertretern von Medienkonzernen über Wrestling-Shows und die Übertragung von esports-Veranstaltungen, bis hin zur klassischen Beratung von Internet-Anbietern, etwa zum Thema Labeling für anerkannte Jugendschutzprogramme.

Die Strategie der verstärkten Einbindung der Anbieter in den Jugendschutz, welche die BLM seit einiger Zeit verfolgt, hat dazu geführt, dass der Jugendschutzgedanke präventiv bei Produzenten und Medienmachern verortet wird. So konnten in der Vergangenheit mehrere Jugendschutzverstöße im Dialog mit den Anbietern schnell und wirksam beseitigt werden.

eBooks zu Erotik und Sexualität

eBooks gehören zur Kategorie der Telemedien. 2015 hat die BLM verstärkt Bürgerbeschwerden und Hinweise offizieller Stellen zu eBooks bei bayerischen Internetanbietern erhalten, die aus Jugendschutzsicht problematisch waren. Häufig ging es hier um eBooks der Kategorien Sexualität und Erotik, die in der Regel frei zugänglich auf den Internetseiten von Online-Buchhändlern beworben wurden. Neben entwicklungsbeeinträchtigenden eBooks waren auch pornografische oder indizierte Bücher darunter. Daraufhin gab es Gespräche mit verschiedenen Online-Buchhändlern und Vertretern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der sich für eine übergreifende Lösung einsetzte, nach der bereits Verlage und Grossisten eBooks künftig mit Blick auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag inhaltlich klassifizieren und gleichzeitig auf den Online-Angeboten der Buchhändler entsprechende Jugendschutzmaßnahmen umgesetzt werden können.

Wechsel an der Spitze der KJM

Außerdem gab es im Jahr 2015 im Jugendmedienschutz eine wichtige Neuerung personeller Art: BLM-Präsident Siegfried Schneider wurde zum Januar 2016 von der Gesamtkonferenz der Medienanstalten zum neuen Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) gewählt. Neuer KJM-Vorsitzender ist Schneiders bisheriger erster Stellvertreter, Andreas Fischer, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM). In der KJM ist der BLM-Präsident künftig „nur“ noch als stellvertretendes Mitglied vertreten.

Der Jugendmedienschutz hat in der BLM jedoch nach wie vor einen hohen Stellenwert: Schon seit der Strukturreform der KJM-Zuarbeit zum 1. September 2013 ist die BLM für die Themenkomplexe Selbstkontrolleinrichtungen, Onlinespiele, Europa/Internationales und Telemedien gemeinsam mit der nordrhein-westfälischen LfM zuständig.

Fachtagung Jugendschutz und Nutzerkompetenz

NutzerschutzWas für eine wichtige Rolle der Jugendschutz für die BLM nach wie vor spielt, zeigt die 2015 neu etablierte Fachtagungsreihe aus dem Gebiet Jugendschutz und Nutzerkompetenz, die künftig jährlich veranstaltet wird. Thema der ersten Fachtagung, die am 7. Oktober 2015 in der BLM stattfand, war: „Lasst Euch nicht verAPPeln! Kosten, Daten, Inhalte: Worauf (junge) Nutzer achten sollten“.

Die Auftaktveranstaltung der neuen Reihe sorgte für ein beachtliches Publikumsinteresse: mehr als 130 Besucher – vorwiegend Lehrkräfte, Pädagogen und Multiplikatoren – besuchten die Fachtagung.

Das unterstreicht das nach wie vor große Interesse einer breiten Öffentlichkeit am Jugendmedienschutz, der als eine der Kernaufgaben der BLM ein Rechtsgut mit Verfassungsrang ist und in der Bayerischen Verfassung als staatliche Aufgabe definiert wird.

Wer sich für die einzelnen Aufsichtsverfahren interessiert, kann dies in Kapitel 4 des Jugendschutzberichtes 2015 nachlesen. Der komplette BLM-Jugendschutzbericht 2015 steht auf unserer Website zum Download zur Verfügung.

 

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