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05.11

Ein Videoclip ist keine Zeitung

von Prof. Roland Bornemann unter Netzwelt TV

Ein Videoclip ist keine Zeitung. Die Überschrift ist banal? Das glauben Sie! Für Zeitungsverleger ist die Erkenntnis neu. Wir verdanken sie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wenn Print online geht, unterliegt das den Regeln des Onlinerechts, meint unser Autor Prof. Roland Bornemann.

Videoclip in Online-Zeitung

Ein Videoclip ist keine Zeitung. Foto: Gstudio Group/Fotolia

Mit Urteil vom 21. Oktober 2015 – C 347/14 hat er über eine Vorlagefrage des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden. Es ging um die Frage, ob das Anbieten kurzer Videos auf der Website einer Zeitung unter die Regelung über audiovisuelle Mediendienste fällt, wenn dieses Angebot in Inhalt und Funktion gegenüber der journalistischen Tätigkeit der Online-Zeitung eigenständig ist.

Wenn Print online geht ….

Es scheint in Österreich ähnlich zu sein wie in Deutschland: Zeitungen unterliegen keiner Regulierung, audiovisuelle Mediendienste (Rundfunk oder Telemedien) schon. Deshalb fordern Verleger, möglichst alle ihre Aktivitäten nur nach Presserecht und nicht nach den Regularien des Online-Rechts zu beurteilen.

Die Forderung ist rechtspolitisch legitim, hat aber nicht mehr juristische Substanz als das Anliegen, die Führer von Amphibienfahrzeugen auf Wasserstraßen keinen anderen Regeln zu unterwerfen als auf Landstraßen.

Wenn Print online geht, unterliegt es den Regeln des Onlinerechts – auf jeden Fall, wenn es um eigenständige Videos der Online-Zeitung geht, die gegenüber der journalistischen Tätigkeit der Online-Zeitung abzugrenzen sind.

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