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22.06

Digital-Charta soll Kanon europäischer Bürgerrechte neu interpretieren – ein Plädoyer von Prof. Dr. Jeanette Hofmann

von Jeanette Hofmann unter Netzwelt

Um die Grundrechte für das digitale Zeitalter zu stärken, hat eine Expertengruppe aus Wissenschaftlern, Politikern und Journalisten einen Vorschlag für eine Digital-Charta der Europäischen Union erarbeitet. Zu den Initiatorinnen der Charta gehört auch Jeanette Hofmann, Professorin für Internetpolitik an der Freien Universität Berlin, die den Auftakt zu einer Reihe von Beiträgen über die Digital-Charta auf blmplus übernimmt.

Als Reaktion auf die Entstehung des Internet hat es in den letzten Jahren viele Anläufe gegeben, Prinzipien, Werte und Normen zu formulieren, die nicht nur die Freiheit der Individuen schützen, sondern zudem sicherstellen, dass wir als Gesellschaften weiterhin selbstbestimmt leben können.

Das Ziel der Digital-Charta ist die Sicherung von Grundrechten und Werten in Zeiten der Digitalisierung

Auch das Ziel der Digital-Charta besteht weniger in der Schaffung neuer Normen als darin, die bestehenden Grundrechte und Werte gewissermaßen wetterfest zu machen: In Zeiten turbulenter technischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen sollen Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung und die Meinungsfreit nicht nach und nach verblassen, sondern den normativen Rahmen bilden, in dem sich der digitale Wandel vollzieht. Mit anderen Worten beabsichtigt die Digital-Charta, den Kanon europäischer Bürgerrechte neu zu interpretieren und zu akzentuieren, damit dieser den Herausforderungen der Digitalisierung standhält.

Kann es Regelungen zum Ausschluss von Hetze und Mobbing im Internet geben? Diskussion auf der re:publica im Mai 2017 / Quelle: re:publica

Zu diesen Herausforderungen gehören die zunehmende Automatisierung und die Fortschritte im Bereich „Machine Learning“, die wachsenden Möglichkeiten zur Überwachung, Vorhersage und womöglich Steuerung menschlichen Verhaltens, aber auch die Konzentration von datengestützter staatlicher und privater Macht.

Die Digital-Charta orientiert sich an der Tradition jüngerer internationaler Übereinkommen wie etwa der UN-Kinderrechts- und der Behindertenrechtskonvention. Ihre Verabschiedung bedeutet keineswegs, dass Kinder oder Behinderte zuvor nicht in den Geltungsbereich von Menschenrechtsabkommen fielen. Neue Chartas und Konventionen dienen vielmehr dazu, Rechte für bestimmte Gruppen auszudifferenzieren und punktuell weiterzuentwickeln.

Die Digitalisierung bedarf in vielen Bereichen neuer rechtlicher Regelungen

Ein gutes Beispiel ist die Grundrechtecharta der Europäischen Union, die sich wiederum auf die rund 50 Jahre ältere Europäische Menschenrechtskonvention stützt. Die EU-Charta geht über den klassischen Grundrechtekatalog hinaus, indem sie etwa Verbraucherschutz, Datenschutz sowie das Recht auf gute Verwaltung kodifiziert. Die Digital-Charta will diesen Prozess der Weiterentwicklung von Grundrechten fördern, indem sie auf die Herausforderung der Digitalisierung reagiert. Kaum jemand bestreitet, dass die Digitalisierung in vielen Bereichen neuer rechtlicher Regelungen bedarf, gleichwohl hat unser Vorstoß für eine Digital-Charta viel Skepsis hervorgerufen.

Ein verbreiteter Einwand lautet, dass es Chartas im Gegensatz zu Gesetzen an Durchsetzungskraft mangelt und nationale Gesetze eine effektivere Regulierung ermöglichen. Dem halten wir entgegen, dass sich Gesetze und Chartas nicht ausschließen, sondern funktional ergänzen. Im Idealfall wirkt eine Digital-Charta als Orientierungsrahmen für den Gesetzgeber und die Rechtsprechung. Für eine europäische Vorgehensweise spricht zudem, dass eine europäische Digital-Charta ungleich größeren politischen Einfluss auf den globalen digitalen Strukturwandel ausüben kann.

Artikel 5 soll Meinungsfreiheit garantieren, aber Hetze und Mobbing ausschließen

Einige unserer Regelungsentwürfe sind stark kritisiert worden. Dies gilt etwa für den Artikel 5, der die Meinungsfreiheit garantiert, aber gleichzeitig digitale Hetze und Mobbing ausschließt. Auf den Vorwurf einer Einschränkung der Meinungsfreiheit haben wir mit ersten Vorschlägen für eine Neuformulierung reagiert, die wir im Mai in Berlin bei der re:publica 2017  vorgestellt haben. Diese definiert nun die Würde und Unversehrtheit des Menschen als allgemeine Schranke der Meinungsfreiheit.

Die Digitalisierung bedarf in vielen Bereichen neuer rechtlicher Regelungen / Quelle: Fotolia

Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf den Geltungsbereich der Grundrechte. Eine Besonderheit der Digital-Charta besteht darin, dass sie die Grundrechte, die traditionell die Beziehung zwischen individuellen Bürgern und Staaten regeln, auf die Beziehung zwischen Bürgern und Unternehmen ausdehnt. Kritiker prophezeien, dass die Bindung privater Akteure an die Grundrechte zu einer großen Rechtsunsicherheit und einer Schwächung der Grundrechte führen würde.

Die Digital-Charta ist noch in einem frühen Entwicklungsstadium

Diese Kritik hat uns geholfen, unseren Vorschlag zu präzisieren. Tatsächlich geht es uns ja nicht darum, alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen unterschiedslos dem Grundgesetz zu unterwerfen. Anwendung finden soll die Digital-Charta dann, wenn das Handeln privater Akteure die Ausübung von Grundrechten systematisch gefährdet.

Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn Anbieter digitaler Dienste eine marktbeherrschende Stellung innehaben und ihre Geschäftsbedingungen die Freiheitsrechte der Kunden erheblich einschränken. Auch weil die Sammlung, Auswertung und der Handel von Daten zu einem wichtigen Baustein digitaler Wertschöpfung geworden sind, ist es heute nicht mehr allein staatliche Macht, gegen die die Freiheitsrechte der Menschen verteidigt werden müssen, sondern auch die zunehmende wirtschaftliche Machtkonzentration.

Die Digital-Charta ist noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Die Neufassung von Grundrechten erfordert mehr Diskussion, mehr Beteiligung und vor allem eine Europäisierung dieser Diskussion. Ermutigend ist, dass sich die Europäische Kommission für das Thema digitale Grundrechte interessiert und sich im Laufe des Jahres dazu äußern wird.

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