Prof. Dr. Hubertus Gersdorf

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf hat seit 2016 den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medien- und Informationsrecht an der Universität Leipzig inne. Von 2010 bis 2013 gehörte er als Sachverständiges Mitglied der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages an. Der Jurist ist auch vielfach als Gutachter, Sachverständiger und Prozessbevollmächtigter tätig.

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Di
14.10.14

Recht auf „Vergessenwerden“

von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf unter Netzwelt

Auch Intermediäre wie Suchmaschinen genießen Presse- bzw. Rundfunkfreiheit, kommentiert Prof. Dr. Hubertus Gersdorf das Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Recht auf „Vergessenwerden“. Über die Frage, wie weit die Rundfunkfreiheit bei Intermediären reicht, referierte Gersdorf auch beim BLM-Symposion Medienrecht 2014.