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19.04

Plattformregulierung: Was geändert werden soll

von Siegfried Schneider unter Netzwelt TV

Über die Plattformregulierung wird bundesweit intensiv diskutiert. Die Bestimmungen sollen im kommenden Rundfunkstaatsvertrag geändert werden. Die Landesmedienanstalten plädieren für eine moderate Modernisierung, wie auf dem diesjährigen DLM-Symposium deutlich wurde.

Plattformregulierung im Fokus des DLM-Symposiums 2016

DLM-Symposium 2016 "Neue Nadelöhre - wer bestimmt unseren Zugang zu den Medien?"

„Neue Nadelöhre – wer bestimmt unseren Zugang zu den Medien?“ lautete der Titel des DLM-Symposiums 2016. Fotos: Andreas Franke/panabild.de

So, wie es im Moment aussieht, sind zeitnah konkrete Maßnahmen zu erwarten. Das hat zumindest Staatssekretär Dr. Marc Jan Eumann für die AG „Plattformregulierung“ der Bund-Länder-Kommission für Medienkonvergenz (BLK) auf dem diesjährigen DLM-Symposium Mitte März in Berlin erklärt.

Ganz besonders gefreut hat mich als Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM): Die Medienanstalten sollen bei der Ausgestaltung neuer Bestimmungen zur Plattformregulierung, die Eumann für den kommenden Rundfunkstaatsvertrag angekündigt hat, eine wichtige Rolle spielen. Unsere Kompetenz und Erfahrung in Sachen Vielfaltssicherung und Nutzerschutz findet also die berechtigte Anerkennung.

In die Diskussion zwischen Inhalteanbietern, Netzbetreibern und Politik über die Medienordnung in der digitalen Welt schalten sich die Medienanstalten als Anwalt der Nutzerinnen und Nutzer ein. Schließlich sind es nicht nur die Plattformen der alten Schule, also Kabelnetzbetreiber oder auch Pay-TV-Pakete, die das Potenzial haben, den Zugang der Sender zu den Endkunden beziehungsweise deren Auswahl zu beeinflussen. Auch Benutzeroberflächen wie Electronic Program Guides, Navigatoren oder Listen stehen zwischen Nutzern und Programmanbietern. Dadurch können sie in den Prozess der freien Meinungsbildung eingreifen. Wie kommen die User eigentlich mit den neuen Plattformen – etwa mit Senderlisten oder elektronischen Programmführern – zurecht?

Diskrimierungsfreiheit und Chancengleichheit notwendig

Bisher unterliegt nur ein Teil dieser Benutzeroberflächen der Regulierung. So prüfen die Medienanstalten regelmäßig die Senderlisten der Netzbetreiber. Ermöglichen sie Chancengleichheit, sind sie diskriminierungsfrei? Das ist der Fall, wenn ihre Struktur einer gewissen Logik folgt, zum Beispiel bei der Sortierung nach Genres. Schließlich sollte jeder Sender eine vergleichbare Chance haben, beim Fernsehzuschauer anzukommen. Andersherum findet bei einer logischen Struktur auch der Zuschauer seine Lieblingsinhalte leichter.

Während die Medienanstalten diese Listen auf eine nachvollziehbare Sortierlogik überprüfen dürfen, können Gerätehersteller die Einstellungen ihrer Set-Top-Boxen bestimmen – inklusive der Reihenfolge der Veranstalter in Senderlisten. Auch Smart-TVs haben eigene Empfehlungssysteme, die personalisiert werden können, aber oft nicht werden… Dazu kommen Vorgaben durch das Betriebssystem: So schreibt es Smart-TV-Herstellern vor, welcher Inhalt welchen Platz auf dem Homescreen bekommen soll.

Marc-Jan Eumann auf DLM-Symposium 2016

Staatssekretär Dr. Marc-Jan Eumann beim Werkstattbericht.

Grund genug für die Landesmedienanstalten, wachsam zu sein. Unsere konkreten Reformvorschläge zur Plattformregulierung haben wir der AG Plattformregulierung der Bund-Länder-Kommission für Medienkonvergenz bereits vorgelegt. Dahinter verbirgt sich kein Hexenwerk, sondern lediglich eine Weiterentwicklung der bestehenden Vorschriften.

Kurz zusammengefasst: Wir wollen die Regelungen der Rundfunk-Plattformen in der digitalen Welt auf die Benutzeroberflächen ausdehnen. Im Sinne eines freien Meinungsbildungsprozesses setzen wir dabei auf  zwei Säulen:  die Nutzerautonomie einerseits und eine ex-post-Missbrauchsaufsicht andererseits. In Bezug auf den zweiten Punkt bestätigen Ausnahmen die Regel.

Medienanstalten als Missbrauchsaufsicht

Kernpunkte der Weiterentwicklung der Plattformregulierung müssen aus unserer Sicht sein:

  • den Anwendungsbereich der bestehenden Vorschriften auf alle Benutzeroberflächen zu erweitern
  • den chancengleichen Zugang von Rundfunkangeboten zu Plattformen sicherzustellen
  • das Anzeigeverfahren stark zu vereinfachen – Medienanstalten als Missbrauchsaufsicht

Spätestens nach der Lektüre unseres Positionspapiers zur Plattformregulierung sollte klar sein: Die Medienanstalten plädieren für eine moderate Modernisierung der Plattformregulierung. Unsere Positionen sind eine Weiterentwicklung – für mehr Chancengleichheit, für mehr Diskriminierungsfreiheit und für mehr Transparenz in der digitalen Welt. Im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer sollten alle Beteiligten damit leben können.

Der Frage, wer unseren Zugang zu den Medien bestimmt, ist Moderator Marvin Jäger auf Alex tv, dem Berliner Ereignisfernsehen, nachgegangen. Außerdem sind die Vorträge im Rahmen des DLM-Symposiums auf der Website der Landesmedienanstalten dokumentiert.

 

 

 

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