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19.12

„Die Medienanstalten sind bereit, Verantwortung zu übernehmen“ – eine Bilanz des DLM-Vorsitzenden

von Siegfried Schneider unter Netzwelt

Unter der Dachmarke „die medienanstalten“ arbeiten die 14 Landesmedienanstalten in Deutschland in ihren bundesweiten Kommissionen zusammen. 2016 und 2017 war BLM-Präsident Siegfried Schneider Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Eine medienpolitische Bilanz.

Freie Meinungsbildung gewährleisten und Medienvielfalt erhalten – das waren, sind und bleiben die großen Herausforderungen für die Medienanstalten im konvergenten Medienzeitalter. Im Rahmen der Bund-Länder-Kommission (BLK) zur Medienkonvergenz fanden Bund und Länder hier bereits 2016 in vielen Bereichen zu einer gemeinsamen Linie.

BLM-Präsident Siegfried Schneider

Von 2016-17 war BLM-Präsident Siegfried Schneider Vorsitzender der DLM / Bild: BLM

Es bestand Konsens darüber, dass eine Anpassung der Regeln an die veränderten Nutzungs-, Verbreitungs- und Wettbewerbsbedingungen überfällig ist.

Vorschläge zur Plattformregulierung

So einigte man sich beispielsweise auf die Grundsätze der Transparenz, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und Nutzerautonomie bei der Plattformregulierung. Reformvorschläge, die die Medienanstalten bereits im März 2016 in ihrem Positionspapier zur Fortentwicklung formuliert hatten.

Ganz aktuell haben sich die Medienanstalten zudem für eine privilegierte Auffindbarkeit von Public Value-Inhalten privater Sender ausgesprochen: Angebote mit einem besonderen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung sollten auch bei der Gestaltung von Benutzeroberflächen einen privilegierten Status erhalten.

2018 sollen diese und andere Position nun endlich in Gesetze gegossen werden: So befindet sich die AVMD-Richtlinie gerade in den Trilog-Verhandlungen. Hier begrüßen wir vor allem die beschlossenen Liberalisierungsansätze in Bezug auf die Werberegulierung und die Erweiterungen des Anwendungsbereichs beispielsweise auf Video-Sharing- und Social-Media-Plattformen. Mitte kommenden Jahres ist mit der Verabschiedung zu rechnen. Dann muss die AVMD-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Zudem hat Staatssekretärin Heike Raab, die Bevollmächtigte für Medien und Digitales beim Bund und in Europa, unlängst auf den Medientagen München für Anfang 2018 einen „Modernisierungs-Staatsvertrag“ angekündigt. Wird dieser Zeitplan eingehalten, kommen wir dem Ziel, eine neue Medienordung für die konvergente Welt zu schaffen, ein gutes Stück näher.

Missbrauchsaufsicht weiter notwendig

Die Medienanstalten werden in Zukunft weiter deutlich machen, dass sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen! So ist die zu schaffende digitale Medienordnung auch Thema unseres kommenden DLM-Symposiums am 19. April: Welche Auswirkungen haben künstliche Intelligenz, Algorithmen und Big Data auf unsere Kommunikationsräume? Wie kann Meinungsvielfalt auch künftig sichergestellt werden? Wie könnten Zugang und Auffindbarkeit im Rundfunkstaatsvertrag zukunftssicher geregelt werden? Wie können Angebote, die einen besonderen Beitrag zur Meinungsbildung leisten, gefördert werden? Das sind nur einige Fragen, die wir klären müssen und wollen.

Fest steht: Gerade in der digitalen Welt sind sowohl die Nutzerautonomie als auch eine Missbrauchsaufsicht durch eine unabhängige Instanz wie die Medienanstalten weiter nötig.

Deutlich zeigte sich das etwa Anfang des Jahres, als die so genannte Piet-Smiet-Entscheidung der Medienanstalten im März hohe Wellen schlug. Es wurde so intensiv wie noch nie darüber diskutiert, ob der bestehende Rundfunkbegriff noch zeitgemäß ist. Klar ist dabei: Audiovisuelle Angebote, die wie das Massenmedium Rundfunk in besonderer Weise auf die Meinungsbildung in der Gesellschaft Einfluss nehmen, sollten weiter einer Regulierung unterworfen bleiben.

Gleiche Anforderungen für Livestreaming und klassischen Rundfunk

Nur so können wir Rundfunkfreiheit garantieren. Doch für Livestreaming und klassischen Rundfunk sollten in der konvergenten Welt die gleichen Anforderungen gelten! Im Kern geht es um die Frage, ob die Zulassungspflicht für lineare audiovisuelle Mediendienste aufrecht erhalten bleiben muss oder nicht. Die Medienanstalten sprechen sich für eine qualifizierte Anzeigepflicht für die Anbieter und ihre Angebote aus. Wir setzen darauf, dass sich der nächste Rundfunkstaatsvertrag auch diesen Themas annimmt.

Grundsätzlich braucht die schnelllebige digitale Welt regulatorische Ansätze, die mehr auf allgemeine Prinzipien und weniger auf kleinteilige Regelungen abstellen. Für die Medienanstalten sind diese nicht verhandelbaren Prinzipien der Schutz der Menschenwürde und des Jugendschutzes, die Vielfaltssicherung und der Nutzerschutz.

 

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