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16.02

BLM-Medienrat begrüßt Klage der privaten Rundfunkanbieter gegen BR

von Erich Jooß unter Radio

Dr. Erich Jooß, Vorsitzender des Medienrats

Dr. Erich Jooß, Vorsitzender des Medienrats

Das Jugendradioprogramm Puls des Bayerischen Rundfunks soll laut Beschluss des Rundfunkrates ab 2018  auf die UKW-Frequenz von BR-Klassik wechseln. Dagegen klagen jetzt die bayerischen Privatradioveranstalter. BLM-Medienratsvorsitzender  Dr. Erich Jooß kann sie gut verstehen.

Interessierte konnten den Tageszeitungen bereits entnehmen, dass die privaten Rundfunkanbieter in Bayern beim Landgericht München Klage gegen den Bayerischen Rundfunk eingereicht haben. Damit wird der Streit, den der vom Rundfunkrat beschlossene Frequenzwechsel zwischen BR-Klassik und BR-Puls im zurückliegenden Jahr entfacht hat, vor Gericht fortgesetzt.

Das mag man bedauern, weil eine solche Kontroverse, wenn sie länger anhält, auf alle Beteiligten belastend wirken dürfte und für die bayerische Hörfunklandschaft ohnehin höchst unerfreulich ist. Umgekehrt kann ich aber die privaten Hörfunkanbieter in unserem Land gut verstehen. Für sie bedeutet diese Klage eine „ultima ratio“, nachdem die Vermittlungsgespräche im vergangenen Jahr gescheitert waren.

Bayerischer Rundfunk hat Tür zugeschlagen

Ich erinnere nur an den Kompromissvorschlag, den BLM-Präsident Siegfried Schneider unter Einbindung von Verantwortlichen der kommerziellen Hörfunkszene erarbeitet hatte. Damals wurde durch den BR eine Tür zugeschlagen, die der Medienrat gerne offengehalten hätte. Im Übrigen: Manches zweifelhafte Argument, das die Leitenden des BR in die öffentliche Debatte über BR-Klassik und BR-Puls eingebracht hatten, vor allem jenes vom Generationenabriss, wirft ein merkwürdiges Licht auf den aktuellen Münchner Konzerthaus-Streit …

Einigkeit unter privaten Rundfunkanbietern

Das Verfahren gegen den BR wurde von 40 Privatstationen beantragt. Bis auf das Nürnberger Vilradio tragen alle kommerziellen Hörfunkveranstalter in Bayern, kleine wie große, die Klage mit. Das ist schon deshalb nicht selbstverständlich, weil die Stationen Konkurrenten am Markt sind. Umso deutlicher zeigt der aufsehenerregende Schritt, dass das Vorgehen des BR von den Privaten als Affront empfunden wird. Unter anderem moniert die Klageschrift einen Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstoß durch den beschlossenen Frequenztausch, denn dieser ziehe massiv Hörer von den Klägern ab und führe so zu sinkenden Werbeeinnahmen.

In dem Zusammenhang fehlt auch nicht der längst überfällige Hinweis, dass der BR über rund 80 Prozent der Frequenzleistung in Bayern verfügt und die Kläger mit weit mehr Einzelprogrammen einen erheblich größeren Aufwand betreiben müssen, um eine vergleichbare Gesamtreichweite zu erzielen. In der Klageschrift fällt mehrfach das Wort vom Verdrängungswettbewerb. Ebenso kritisch beleuchtet wird das Gesetzgebungsverfahren bei der Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes (BayRG), die am 1. Dezember 2009 im Landtag beschlossen wurde und zu einer bis heute unaufgelösten Kollision mit dem Rundfunkstaatsvertrag geführt hat.

Hoffnung auf Gesprächsbereitschaft

In der Klageschrift kehren viele Argumente aus der Resolution des BLM-Medienrats vor einem Jahr wieder. Die entscheidende Passage lautete damals: „Nachdem die Ausstattung mit UKW-Frequenzen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk historisch bedingt ohnehin wesentlich besser ist als für die privaten Anbieter, würde ein Jugendradio des BR über UKW zu einer Wettbewerbsverzerrung auf dem Hörermarkt gegenüber den jugendorientierten Programmen der privaten Anbieter führen. Dies hätte auch dann schwerwiegende Auswirkungen, wenn das Programm des BR werbefrei ausgestrahlt würde, da weniger Hörer für die privaten Anbieter automatisch weniger Werbeeinnahmen zur Finanzierung ihrer Programme bedeuten.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Bleibt nur zu hoffen, dass nicht ein Gericht über die künftige Struktur des Hörfunkmarktes entscheidet, sondern vielleicht doch noch die Gesprächs- und Ausgleichsbereitschaft der Beteiligten.

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